Schulbus

Schülerinnen und Schüler von der äusseren Gemeinde (verschiedene Weiler) bis zur vierten Klasse, deren Schulweg weiter als 1.5 km beträgt, haben Anrecht auf einen Schulbustransport. Vor Schuljahresbeginn erhalten die betreffenden Familien einen Schulbus‐Fahrplan. Es ist wichtig, dass die Schulbus‐Kinder immer pünktlich an den Haltestellen warten. Falls ein Kind krank ist oder aus einem anderen Grund nicht mit dem Bus mitfährt, sind die Eltern gebeten, die Schulbusfahrerin telefonisch zu informieren:

Doris Marti, Natel: 079 563 04 78.